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Entlassung

Der Zeitpunkt Ihrer Entlassung wird von Ihrem Arzt festgelegt.
Bei der Visite wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt, wann Sie nach Hause dürfen.
Zur Entlassung erhalten Sie einen vorläufigen Arztbrief für Ihren Hausarzt. Er enthält wichtige Informationen für Ihre Weiterbehandlung. Eventuell werden Ihnen weitere notwendige Unterlagen mitgegeben:

  • Rezepte über Schmerzmittel, Verbandsmaterial etc.
  • Hilfsmittel z.B. Unterarmgehstützen, Rollstuhl
  • Termin zur Wiedervorstellung

Vor der Entlassung wird einer der Stationsärzte, Oberärzte oder einer der Chefärzte Sie nochmals aufsuchen. Hier haben Sie die Gelegenheit, Unklarheiten abzuklären oder Fragen zu stellen.

Patienten, die das Krankenhaus gegen ärztlichen Rat vorzeitig verlassen, können dies auf eigene Verantwortung und nach Abgabe einer entsprechenden schriftlichen Erklärung tun. Für in diesem Zusammenhang entstehende Risiken übernimmt das Krankenhaus keine Haftung.

Nachdem Sie Ihre Entlassungspapiere erhalten haben bitten wir Sie, sich in der Patientenaufnahme abzumelden und - sofern Sie für die ärztlichen Leistungen bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind – die sogenannte Eigenbeteiligung in Höhe von 10 Euro pro Kalendertag (inklusive Aufnahme- und Entlassungstag für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr) zu bezahlen. Für Privatpatienten, für Patienten bis zu Vollendung des 18. Lebensjahres und bei Patienten, für die ein berufsgenossenschaftliches Heilverfahren eingeleitet ist, entfällt die Eigenbeteiligung, Die MitarbeiterInnen der Patientenaufnahme werden Ihre Zuzahlungsverpflichtung jedoch prüfen und Sie entsprechend informieren.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit der Bar oder EC-Karten Zahlung. Die wohl einfachste Zahlungsmöglichkeit ist die Ermächtigung zum Lastschriftverfahren. Sollten Sie uns diese Ermächtigung bei der Aufnahme erteilen, buchen wir den Zuzahlungsbetrag nach der Entlassung von Ihrem Konto ab.

Entlassmanagement

Inhalt und Aufgaben des Entlassmanagements:

Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung des Patienten. Für die Übergangsphase zwischen Entlassung und Wiedereintritt in das alltägliche Leben müssen häufig viele Dinge organisiert werden. Häufig ist weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis sichern zu können. Hierzu zählen unter anderem die pflegerische Versorgung durch Pflegedienste, das Organisieren von anderen Dienstleistern sowie die Beschaffung und Organisation von Hilfsmitteln. Das Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, ein Entlassmanagement zu organisieren und die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus entsprechend vorzubereiten. Die Mitarbeiter des Krankenhauses stellen zusammen mit Ihnen und ggf. Ihrer Familie rechtzeitig vor Entlassung fest, welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leiten diese Maßnahmen noch während des stationären Aufenthaltes ein. Bei Bedarf wird das Entlassmanagement auch durch die Krankenkasse/Pflegekasse unterstützt. Patienten werden grundsätzlich über die individuellen Maßnahme des Entlassmanagements durch das Krankenhaus informiert und beraten. Die geplanten Maßnahmen werden mit dem Patienten bzw. den Angehörigen abgestimmt. In der Regel kommen wir vor der Entlassung auf Sie zu, um mit Ihnen alles zu besprechen. Bitte zögern Sie jedoch nicht, uns auch von Ihrer Seite auf unser Entlassmanagement anzusprechen.

Warum ist eine Einwilligungserklärung notwendig?

Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass für die Durchführung eines Entlassmanagements die Einwilligung der Patienten in schriftlicher Form vorliegt. Dies dient unter anderem der Unterstützung und Bearbeitung durch die Kranken- / Pflegekasse. Im Rahmen unserer Arbeit kann es notwendig sein, dass das Krankenhaus Kontakt zur Krankenversicherung, Pflegekasse oder anderen Leistungserbringern aufnehmen muss. Dementsprechend ist es erforderlich, die Patientendaten zu diesem Zweck an die Beteiligten zu übermitteln. Dies setzt jedoch auch eine schriftliche Einwilligung des Patienten voraus. Diese Einwilligungserklärung wird Ihnen mit den Unterlagen im Rahmen der stationären Aufnahme (Aufnahmevertrag und andere) beigefügt. Wenn von Ihrer Seite kein Entlassmanagement gewünscht ist und die Kranken- /Pflegekasse hierbei nicht unterstützen soll, können Sie die Einwilligung verneinen. Wird trotz bestehendem Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bereits erteilte Einwilligungen können auch jederzeit widerrufen werden.

Entlassungszeitpunkt

Die Entlassung von Patienten erfolgt in Absprache mit den Patienten. Der Zeitpunkt ist ärztlich oft nicht vorauszuplanen, da die weitere Gesundung der Patienten nicht zu festen Zeitplänen erfolgt. Die letztliche ärztliche Entscheidung einer Entlassungsfähigkeit erfolgt in manchen Fällen erst am Entlassungstag und steht bis dahin immer unter Vorbehalt.

Medikation

Alle zu entlassenen Patienten bekommen die zur Entlassung ärztlich empfohlene Medikation bis zum Folgetag und evtl. über das Wochenende ausgehändigt, so dass ein Hausarztbesuch am Entlassungstag grundsätzlich nicht notwendig ist. Sollten sie befürchten, diesbezüglich nicht ausreichend versorgt zu sein, wenden sie sich bitte gerne an unser ärztliches Personal. Langfristige Verordnung mit Medikamenten erfolgt durch Ihren betreuenden Hausarzt.

Transport nach Hause

Wir möchten bei körperlich nicht oder wenig beeinträchtigten Personen darum bitten, den Transport nach Hause selbst zu organisieren. Die Krankenkassen übernehmen den Transfer nach Hause nur in ausdrücklich medizinisch begründeten Fällen. Daran ändern auch so genannte Transportscheine nichts, da die Krankenkasse die Notwendigkeit im Einzelfall überprüft und dem Patienten die Kosten unter Umständen in Rechnung stellen wird. Bei medizinisch begründeter Transportnotwendigkeit organisiert das Pflegepersonal der entlassenen Station den Transport.

Entlassungsbericht

Für den weiteren Verlauf Ihrer Genesung und die Verhütung von gesundheitlichen Rückschlägen ist es unverzichtbar, dass Ihr Hausarzt umfassend über die Behandlung und die vorgenommenen Untersuchungen in Verbindung mit den weiteren Empfehlungen informiert wird. Zu diesem Zweck entstellt der sie betreuende Stationsarzt mit Oberärzten und Chefarzt einen ausführlichen Arztbrief, den Sie in der Regel zum Entlassungszeitpunkt ausgehändigt bekommen. Daher liegt zwischen der Ankündigung einer Entlassung und der Erstellung sowie Aushändigung des Entlassungsbrief eine Zeitspanne von üblicherweise mehreren Stunden.

Sollte es zum Entlassmanagement Fragen geben, wenden sie sich gerne an uns!