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Wahlleistungen

Sie sind privat versichert oder zahlen Ihre Behandlung selbst? Dann können Sie im St. Katharinen-Hospital neben der wahlärztlichen Behandlung durch die leitenden Krankenhausärzte (Chefarztbehandlung) auch die besondere Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer wählen. Wir rechnen diese Leistungen ausschließlich privat mit Ihnen als Patient ab; auf Wunsch natürlich auch direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung. Über die gewählten Wahlleistungen müssen Sie mit uns gesonderte Verträge abschließen. Sie werden als Privatpatient vorher über die Entgelte und Inhalte der Wahlleistungen im Einzelnen informiert.