Eingabehilfen öffnen

Skip to main content

Mitarbeitervertretung

So nennt man die betrieblichen Interessenvertretungen der Arbeitnehmer = Dienstnehmer im kirchlichen Arbeitsrecht.

Pflichten, Rechte und Wirksamkeiten von Mitarbeitervertretungen innerhalb der kirchlichen Einrichtungen sind in der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) genau geregelt.

Das Betriebsverfassungsgesetz oder die Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder gelten nicht.
Denn christlicher Glaube und christliche Kirche fordert per se einen respektvollen und wohlmeinenden Umgang mit dem Glaubensbruder oder der Glaubensschwester. Und somit sind wir alle – ob Dienstgeber oder Dienstnehmer – den gleichen Glaubens- und damit Verhaltens-grundsätzen verpflichtet.

Aus diesem Grunde wird jeder Dienst am Patienten und unseren Nächsten in einer kirchlichen Arbeitsgemeinschaft und an einem kirchlichen Arbeitsplatz ebenfalls ein Dienst an Gott und an der Kirche. Das unterscheidet nach katholischer Lehre die Arbeit in einem katholischen Krankenhaus wesentlich von der Arbeit in einer weltlichen Einrichtung.

In diesem Bemühen, auf dem Boden der katholischen Rechtsauffassung, die Rechte der Mitarbeiter im St. Katharinen-Hospital und innerhalb der Glaubensgemeinschaft zu vertreten, zu wahren und letztlich durchzusetzen, ist die vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber im Rahmen des „dritten Weges der Kirchen“, eine conditio sine qua non – eben unverzichtbar.

Ebenso fundamental wie eine enge Kooperation mit dem Dienstgeber sowie ein gegenseitiger respektvoller Umgang miteinander, ist die enge Kooperation und der regelmäßige Austausch  mit anderen Mitarbeitervertretungen im persönlichen Umfeld, innerhalb des Fachbereichs 6 (dem unsere MAV angehört), innerhalb aller MAVen im Erzbistum Köln (DIAG-MAV) und sogar über das Erzbistum hinaus.

Deshalb wollen wir uns im St. Katharinen-Hospital in Frechen auffindbar, erreichbar und ansprechbar machen.

Diese Internetseite soll dazu eine Erleichterung sein.